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Ja zur Stellvertreterregelung

Mit einer Verfassungs- und Gesetzesänderung soll sich das ändern: Bei längeren Abwesenheiten aufgrund von Mutterschaft, Krankheit oder Unfall soll künftig eine Stellvertretung möglich sein. Die Mitte Kanton Zürich unterstützt diese Vorlage klar. Die neue Regelung stärkt die demokratische Vertretung und stellt sicher, dass die Sitze im Parlament jederzeit besetzt sind. Damit bleibt gewährleistet, dass die Stimmberechtigten bei längeren Abwesenheiten ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter angemessen repräsentiert werden.